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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist von außerordentlicher Bedeutung im Unternehmen und ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Arbeitsrechtliche Vorschriften begünstigen im Zweifel den Arbeitnehmer. Die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu gestalten und rechtlich vorteilhafte Vereinbarungen einzugehen oder tarifvertragliche Freiräume auszunutzen, werden häufig nicht erkannt oder genutzt. Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gilt es, die richtigen Entscheidungen im richtigen Moment zu treffen. Das setzt nicht nur Kenntnis der anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften und deren Umsetzung durch die Rechtsprechung voraus, sondern auch, Gestaltungsmöglichkeiten kreativ zu nutzen und Arbeitsverhältnisse laufend aktiv und vorausschauend zu verwalten.

Wir beraten in allen Bereichen des Tarifvertragsrechts und Individualarbeitsrechts, verhandeln bei Meinungsverschiedenheiten und übernehmen erforderlichenfalls Prozeßvertretungen. Darüberhinaus verfügen wir über Detailkenntnisse des finnischen Sozial- und Versicherungsrechts.

Zu unseren Mandanten zählen Arbeitgeber aus der produzierenden Industrie und dem Anlagenbau, aus verschiedenen Bereichen des Bau- und Dienstleistungsektors, sowie Vertriebs- und Strukturvertriebsgesellschaften, Sportvereine, Behörden und bestimmte Privatpersonen. Wir kennen die mit unterschiedlichen Beschäftigungsformen verbundenen Aspekte und die Instrumente, Arbeitsverhältnisse oder Geschäftsführer- und Vorstandsverträge zu gestalten oder auch betriebliche Tarifverträge auszuarbeiten und zu verhandeln.

Internationale Beschäftigungsverhältnisse und ausländische Arbeitnehmer

Die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland, deren Einstellung im oder aus dem Ausland wirft neben arbeitsrechtlichen Fragen auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf, deren Beantwortung die Kenntnis der anwendbaren internationalen Abkommen und des nationalen sowie ausländischen Rechts voraussetzt.

Geheimhaltung, Wettbewerb und Datenschutz

Vertrauen ist wichtig und die damit verbundnen Risiken sind hoch. Es muß sichergestellt werden, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, was “geheim” ist und wie eine Geheimhaltungsverpflichtung in der Praxis umgesetzt und durchgesetzt werden kann. Entsprechendes gilt für ein für die Dauer der Beschäftigung oder auch daraüberhinaus gewolltes Wettbewerbsverbot. Bereits kleine Ungenauigkeiten machen solche Vereinbarungen in der Praxis wertlos.

Datenschutz ist im Zuge der kaum mehr zu kontrollierenden Möglichkeiten der elektonischen Datenverarbeitung und Kommunikation von besondere Bedeutung für den Arbeitgeber. Der Gesetzgeber macht es dem Arbeitgeber in vielen Bereichen schwer, arbeitgebergerechte Vorsorge zu treffen. IT-Sicherheit ist ein Thema, auf das auch wir zunehmend angesprochen werden.