Prozeßführung und Schiedsverfahren
Die Führung von Prozessen vor ordentlichen Gerichten sowie die Vertretung in Schiedsverfahren im In- und Ausland sind ein langjähriger Schwerpunkt unserer Tätigkeit und auch Korrespondenzmandate von Kollegen werden unkompliziert abgewickelt.
Insbesondere, wenn es um Wirtschaftsbeziehungen von Unternehmen in Finnland mit deutschen, österreichischen oder schweizer Unternehmen geht, profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserer Erfahrung in internationalen Angelegenheiten, sondern auch davon, daß wir als deutsche und finnische Rechtsanwälte in Sprache und Recht gleichermaßen in Deutschland und in Finnland zuhause sind. Das erleichtert die Zusammenarbeit und läßt einiges an Kosten und Mißverständnissen, wie sie mit fremdsprachlicher Kommunikation häufig einhergehen, vermeiden.
Gerichts- und Schiedsverfahren können sehr arbeits- und zeitaufwendig sein und deshalb teuer werden. Entsprechendes gilt, wenn es etwa bei unlauterem Wettbewerb, Vertragsverletzungen oder der Verletzung von Immaterialrechten um Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes geht, die keinen Aufschub dulden. Wir stellen sicher, daß unsere Mandanten über das Kosten- und Prozeßrisiko unterrichtet sind, bevor Entscheidungen getroffen werden. In Verfahren zwischen deutschen und finnischen Parteien haben wir als deutsch-finnische Kanzlei dabei den Vorteil, kostengünstig alles aus einer Hand anbieten zu können. In erster Linie fragen wir jedoch stets nach den Möglichkeiten, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
Forderungsbeitreibung und Vollstreckung aus in- und ausländischen Urteilen
Die Beitreibung von Forderung und die Durchsetzung von verschiedensten Ansprüchen sowie die Vollstreckung aus in- oder ausländischen Urteilen in Finnland, Deutschland und im europäischen Ausland ist Teil unserer vertrags- und prozessrechtlichen Praxis.
Das Risiko von Streitigkeiten und von Gerichts- oder Schiedsverfahren ist mit jeder unternehmerischen Tätigkeit und jedem Vertrag verbunden. Ausgewogene Verträge und eine Vermeidung oder frühzeitige Aufklärung von Mißverständnissen können das Risiko lediglich verringern, nicht aber ausschließen. Es ist deshalb den Aufwand wert, bei Verträgen und Transaktionen stets auch auf die Fragen des Gerichtsstandes, des anwendbaren Rechts sowie der Vollstreckbarkeit etwaiger Urteile zu achten.
Werden Forderungen bei Fälligkeit nicht erfüllt, sollte mit Mahnungen oder andere Maßnahmen zur Klärung der Sache oder Durchsetzung von Ansprüchen nicht lange gewartet werden. Es laufen Fristen, die gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit Berührung zu ausländsichem Recht von dem abweichen können, was man im eigenen Land gewohnt ist. Auch ist jede Maßnahme, die eingeleitet wird, zugleich als die Vorstufe eines etwaigen Gerichts- oder Schiedsverfahren anzusehen. Als Folge dessen kommt es darauf an, Ansprüche sorgfältig auf ihre Voraussetzungen prüfen, etwaige Schwachpunkte zu korrigieren und die weitere Vorgehensweise festzulegen, bevor Mahnungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Geltendmachung eines Anspruches eingeleitet werden.
Entsprechendes gilt, wenn es um die Abwehr von Ansprüchen oder um die Vollstreckung aus ausländischen Urteilen geht. Unklarheiten oder Versäumnisse sollten sich nicht erst vor Gericht oder bei der Vollstreckung herausstellen.
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