Handelsveträge, Lieferung von Investitionsgütern und Komponenten
Handels- und Lieferverträge haben einen engen Bezug zu vielen Teilgebieten des Wirtschaftsrechts. Ziel von Verträgen ist ein funktionierendes Ganzes. Neben Liefer-, Garantie- und Zahlungsbedingungen müssen Eigentumsrechte und die Kaufpreiszahlung gesichert werden, erforderlichenfalls ist auf Geheimhaltung und den Schutz von immateriellen Rechten sowie auf Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken zu achten und Transportrechtsfragen und Vorgaben der Finanzierung zu berücksichtigen. Branchen- und landesspezifische Besonderheiten sind zu berücksichtigen und stets ist zu beachten, daß die Verwendung einer Fremdsprache zu Mißverständnissen führen können, die häufig der Grundstein für spätere Streitigkeiten sind. Unsere Mandanten beherrschen ihr Geschäft und erwarten, daß wir sie auch auf unvorhergesehenen Wendungen und etwaige gerichtlichen Auseinanderseztungen vorbereitet haben.
Zu unseren Auftraggebern zählen führende Unternehmen der Investitionsgüterindustrie, aus dem Elektronik- und Metallbereich, der Bau- und Fertigbaubranche sowie Unternehmen aus Vertrieb, Transport und dem Finanzdienstleistungssektor, die wir bei Verhandlungen, Verträgen und Investitionen beraten und bei Auseinandersetzungen vertreten. Deutsche und ausländischen Mandanten bieten wir eine Rundum-Betreuung ihrer Niederlassung in Finnland.
Wirtschaftlich vernünftige und rechtlich umsetzbare Lösungen setzen eine enge Zusammenarbeit voraus. Unsere Stärke dabei ist eine eigene, langjährige Erfahrung mit grenzüberschreitenden Handelsverträgen, Investitionen und Auseinandersetzungen.
Deutsche Mandanten finden in uns einen deutschen Ansprechpartner in Finnland.
Unternehmens- und gewerbliche Verträge
Handels- und Kooperationsverträge mit Dritten und die internen betrieblichen Angelegenheiten stehen in einem engen Zusammenhang und können nicht isoliert betrachtet werden. Der Unternehmer steht zwischen seinen Kunden, Gesellschaftern, Mitarbeitern, Zulieferern und Behörden. Ein funktionierendes Ganzes setzt voraus, die Vorgaben des Gesetzes, die Bedingungen des Marktes und die betrieblichen Anforderungen und Möglichkeiten aufeinander abzustimmen. Das geschiet durch Verträge und Vereinbarungen. Damit diese genutzt und beherrscht werden können, muß man die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken kennen.
Wir haben Erfahrung in der Gestaltung von Verträgen und wissen vertragsrechtliche Instrumente zu erkennen und umzusetzen.
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