Immobilien
Finnlands Immobilienmarkt steht zunehmend im Blickpunkt internationaler Investoren. Hinzu kommt die wachsende Anzahl derjenigen, die aus familiären und persönlichen Gründen eine Verbindung zu Finnland haben und hier bauen oder ein Ferienhaus erwerben wollen.
Das finnische Immbolienrecht unterscheidet sich von dem Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Anstelle von persönlichem Grundbesitz und Teileigentum daran, findet man Aktiengesellscften, denen Grund und Gebäude gehören. Wer Eigentum erwirbt, erwirbt dies durch Kauf von bestimmten Aktien der Gesellschaft.
Wohnungsrecht und Ferienobjekte
Entsprechendes gilt bei dem Erwerb von Wohnungseigentum, bei welchem meist die Aktien einer Wohnungsaktiengesellschaft erworben werden,
Das macht es erforderlich, sich nicht nur mit der Immobilien vertraut zu machen, sondern auch mit den Spielregeln innerhalb einer Aktiengesellschaft.
Ferienobjekte, meist das finnische “Mökki” am See, werden dagegen direkt und persönlich erworben. Auch hier jedoch bestehen Unterschiede zu dem, was man aus West- und Mitteleuropa gewöhnt ist.
Formvorschriften, Notarsystem
Anders als in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Erwerb von Immobilien nicht mit notariellen Formalien belastet. Eine notarielle Beurkundung des Eigentumsüberganges findet nicht statt, ein Immboliengeschäft ist lediglich durch eine dazu bevollmächtigte Amstperson (den sogn. kaupanvahvistaja) zu prüfen und zu beglaubigen, die übrige Abwicklung des Geschäfts ist den Beteiligten selbst überlassen,
Einen Notar im Sinne der deutschsprachigen Länder gibt es nicht, anstelle dessen gibt es den “notarius publicus”, der sich auf Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten sowie ggfl. auf die Bestätigung des Inhaltes von Registerauszügen beschränkt. Unfangreiche Belehrungen und treuhänderische Abwicklungen durch öffentliche bestellte Notare oder vergleichbare Personen finden nicht statt. Diese Aufgabe wird unter anderem von Anwälten übernommen.
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