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Vertrieb

Abhängig von der Organisation und den Möglichkeiten eines Unternehmens erfolgt der Vertrieb über Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Joint-Ventures, unter Hinzuziehung von Handesvertretern oder Vertragshändlern, im Wege strukturierter Vertriebsnetzwerke oder im Wege des Franchising. Vertriebsrecht ist vielseitig. Umsatz- und Ertragsziele sind mit gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Belangen sowie vertrags- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Weitere Fragen sind Haftung und Finanzierung sowie die Frage, wie erforderlichenfalls Einfluß genommen und das Verhältnis zwischen Unternehmen und Vertriebspartnern gestaltet werden kann. Das ist insbesondere bei Auslandsaktivitäten von besonderer Bedeutung und erfordert die Kenntnis der landesspezifischen Gepflogenheiten.

Eigene Verkaufsorganisation

Wir bieten Ihnen Erfahrung bei der Gründung und der Betreuung von Tochtergesellschaften und Betriebstätten sowie mit verschiedenen Beteiligungsformen. Wir kennen deutsches und finnisches Gesellschafts- und Vertriebsrecht. Das hilft Ihnen, teure Mißverständnisse vermeiden und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Handelsvertreter und Vertragshändler

Erfolgt der Vertrieb über unabhängige Handelsvertreter oder Vertragshändler, so hat der Hersteller oder Zulieferer keinen direkten Zugang zum Kunden. Insbesondere im Ausland kommt es dabei schnell zu einer Abhängigkeit im Vertrieb, was bei Problemen mit ausländischen Vertriebspartnern oder bei Vertragsbeendigung erheblichen Umsatzverlust oder auch den Verlust des gesamten Auslandsmarktes bedeuten kann. Wir beraten Hersteller sowie Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung von Verträgen, der Ausgründung oder Neuordnung des Vertriebs und kümmern uns um Fragen der täglichen Praxis.

Die Entwicklung des Wettbewerbsrechts innerhalb der Europäischen Union und die Rechtsprechung nationaler Gerichte sowie des EuGH haben direkte Auswirkungen auf Ausschließlichkeitsvereinbarungen und horizontale und vertikale Vertriebsbindungen. Das macht es erforderlich, bestehende Vereinbarungen laufend zu überprufen und geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Zu unseren Mandanten gehören finnische und in Finnland tätige ausländische Hersteller, Zulieferer und Vertriebsunternehmen verschiedener Branchen, welche uns in vertrags- und gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Fragen konsultieren sowie mit der Vertretung bei Streitigkeiten beauftragen.

Vetriebsstrukturen, Franchising und Leasing

Verkauf und Vetrieb ist von Land zu Land unterschiedlich, wenngleich viele Gemeinsamkeiten existieren. Ein aus dem Heimantmakrt übernommenes Modell läßt sich deshalb nicht ohne weiteres ins Ausland übertragen und ist vielleicht auch nicht einmal die beste Lösung. Vielfach werden einfache Antworten aber auch schlicht nur deshalb nicht gefunden, weil es zu begrifflichen oder sprachlichen Mißverständnissen zwischen ausländischem Investor und lokalem Partner oder Berater kommt. Unsere Vorteil ist, daß wir deutsch nicht nur sprechen, sondern auch verstehen.

EIne weitere Form des Vertriebs ist Franchising, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und in Finnland wie in vielen anderen Staaten nicht besonders gesetzlich geregelt ist. Wir haben uns nicht nur mit Franchising bereits ausführlich befaßt, sondern auch mit verschiedenen Sale-and-Lease-Back-Konstruktionen als Instrument der Finanzierung und Absatzförderung.

Wir nehmen gerne die Herausforderung an, ausländische Unternehmen bei Aufbau oder Übernahme einer Verkaufsorganisation zu unterstützen und innovative Ansätze umzusetzen.