Kartell- und Wettbewerbsrecht, Fusionen
Die Europäische Union hat erhebliche Veränderungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts herbeigeführt, die nicht nur Unternehmen mit beherrschendem Marktanteil oder Fusionsabsichten betreffen, sondern für alle horizontalen und vertikalen Vertiebsverbindungen Bedeutung haben und sich auch auf Ausschließlichkeits-, Lizenz- und andere Vereinbarungen kleinerer und mittelständischer unmittelbar auswirken.
Auch an Durchführung von und Beteiligung an Ausschreibungen und Privatisierungen durch die öffentliche Hand werden geänderten Maßstäbe angesetzt. Das macht es erforderlich, sich mit den Spielregeln vertraut zu machen und deren Entwicklung zu verfolgen, will man Fehler vermeiden und keine Chancen vertun.
Bei Auslandsaktivitäten sind neben nationalen und europäischen Vorschriften landesspezifische Gebräuche und Ansichten über erlaubten und unlauteren Wettbewerb zu berücksichtigen, was aus dem Ausland nicht immer erkennbar ist. Wir kennen die einschlägigen Vorschriften und beraten unsere Mandanten umfassend,
Unlauterer Wettbewerb
Unlauterer Wettbwerb kann erheblichen Schaden verursachen. Häufig merkt man nicht sofort, ob, wer und wie sich fremder Ideen oder Rechte bemächtigt und zu eigenen Zwecken verwendet. Auch eine Änderung der Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung kann aus einer bisher unbeanstandeten Praxis eine rechtswidrige machen.
Wir haben finnische und ausländische Unternehmen in Wettbewerbsachen beraten, Werbung überprüft und vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz erwirkt oder in Schadensersatzprozessen bei der Verletzung von immateriellen Rechten, Geheimhaltungsverpflichtungen, irreführender Werbung und unlauterer Kundenabwerbung vertreten.
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